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Über die Rürup-Rente (auch Basis-Rente genannt) fördert der Staat die private Altersvorsorge durch attraktive Steuerersparnisse.
Für das Jahr 2010 sind das bis zu 5.880 EUR geschenkt vom Staat!
Jedes Jahr gute Nachrichten vom Finanzamt: Steuern-Rückerstattung für Ihre Altersvorsorge...
Selbstständige, Freiberufler und Angestellte mit höherem Einkommen sollten an den Abschluss
einer steuerbegünstigten Rürup-Rente denken, um sich zusätzliche Steuervorteile zu sichern. Die Steuerzahler können einfach mit einer Einmalzahlung
von bis zu 20.000 EUR in die Rürup-Rente starten. Von der Einzahlung sind für 2010 insgesamt 70% und für 2025
schließlich 100% der Beiträge von der Steuer absetzbar für Selbständige.
Angestellte können etwas weniger absetzen, da Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
den steuerlich abzugsfähigen Betrag anteilig kürzen. In den meisten Fällen lohnt sich aber die
Rürup-Rente auch für Angestellte mit höherem Einkommen durch beträchtliche Steuerersparnisse.
Jeder, der Steuern sparen kann, sollte eine Rürup-Rente abschliessen. Aber welches Produkt ist das Richtige?
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Die Rürupprodukte mit Fonds im aktuellen Vergleich
Wir haben in unserem aktuellen Vergleich die Rürup-Produkte analysiert und nach verschiedenen Kriterien
bewertet. Kosten, Renditechancen, Sicherheit, Flexibilität, Produkt-Konzept u.v.m. haben wir verglichen.
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Entscheidung treffen. Lesen Sie alle Tipps in unserem Vergleich!
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Bestellformular
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Steuerlich gefördert vorsorgen - Beitrag als Sonderausgabe von der Steuer absetzen
Die Beiträge zu einer Rürup-Rente sind bis
zu einer Höhe von maximal 20.000 EUR
(40.000 EUR bei zusammen veranlagten
Ehegatten) pro Jahr als Sonderausgaben
abzugsfähig. Bis 2025 gilt noch eine
Übergangsregelung. Im Jahr 2010 können 70% der Vorsorgebeiträge von der
Steuer abgesetzt werden – also bei
Singles 20.000 EUR x 70 % = 14.000 EUR
und bei Verheirateten 40.000 EUR x 70 %
= Beitrag als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Der Prozentsatz erhöht
sich jährlich um zwei Prozentpunkte,
sodass in 2025 100% erreicht sind.
Der steuerlich absetzbare Gesamtrahmen gilt für die Beiträge zur Rürup-Rente,
für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und für Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rente und zu den Versorgungswerken verringern damit das Volumen,
das für Rürup-Beiträge genutzt werden kann.
Selbstständige können somit den Höchstbeitrag für die Rürup-Rente ausnutzen, da sie keine Pflichtbeiträge
zur gesetzlichen Rente und zu den Versorgungswerken zahlen.
Nachgelagerte Besteuerung - Auszahlungen aus Rürup-Renten werden steuerlich genauso behandelt wie
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bringt Vorteile, denn versteuert
wird nur der Teil der Rente, der über die jeweils gültigen Freibeträge hinausgeht.
Darüber hinaus ist der Steuersatz im Alter voraussichtlich geringer als während er Berufstätigkeit.
So geht es - Ein Beispiel
Das nachfolgende Beispiel soll nur eine
grobe Orientierung vermitteln zu möglichen Beiträgen, Rentenleistungen und
vor allem Förderquoten. So können Sie erkennen, mit welcher staatlichen Förderung man
etwa rechnen kann. Gerne berechnen wir Ihnen einen individuellen Vorschlag anhand Ihrer
persönlichen Angaben. Nutzen Sie das oben stehende Formular, um einen persönlichen
Vorschlag anzufordern.
Beispiel:
Mann (Arbeitnehmer oder Selbstständiger), 40 Jahre alt, unverheiratet, Bruttojahreseinkommen/Gewinn ca. 70.000 EUR,
Kirchensteuer 8%, Monatsbeitrag Basis-Rente 400 EUR, Beitragsdauer 25 Jahre.
Die staatliche Förderquote liegt hier bei ca. 42% !
Hinweise:
1: Zusammen mit den Beiträgen an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder an ein berufsständisches Versorgungswerk (VW). Im Beispiel wurden solche Beiträge berücksichtigt (Annahme: Arbeitnehmer
DRV Höchstbeitrag 2010/Selbstständige VW 820 EUR p.m.). Bei Selbstständigen ohne solche Beiträge ist der Fördereffekt mindestens gleich oder höher. Grund: Förderrahmen wird nicht durch entsprechende
Beiträge an DRV oder VW verbraucht, d.h. Sonderausgabenabzug für Basis-Renten-Beiträge kann in der Progressionszone noch effektiver wirken.
2:Gesamtsumme der Steuerersparnisse über die gesamte Laufzeit unter der Annahme gleich bleibender steuerlicher Verhältnisse.
3:Differenz aus Summe der Beiträge und Steuerersparnisse über die gesamte Laufzeit.
4:Durchschnittswert, d.h. Nettoaufwand ist anfangs höher und nimmt bis 2025 jährlich ab (Grund: Zunahme der Absetzbarkeit).
5:Mtl. Gesamtrente im 1. Jahr des Rentenbezugs; berechnet mit Tarif BVR2M. Die in diesen Werten enthaltene Beteiligung an Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) können nicht
garantiert werden. Todesfallleistung: Bei Tod der versicherten Person vor bzw. ab Rentenbeginn zahlen wir eine lebenslange Rente an den in gültiger Ehe lebenden Ehepartner. Hinterlässt die versicherte Person
keinen in gültiger Ehe lebenden Ehepartner, zahlen wir eine temporäre Rente an alle rentenberechtigten Kinder, längstens aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Überschussverwendung in Aufschub-
dauer Tarifbonus und während des Rentenbezugs Überschussrente. Die ausgewiesenen Rentenbeträge unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Bei einem Rentenbeginn in 2034 sind von den Renten
94% steuerpflichtig. Die darauf beruhende steuerliche Belastung ist im obigen Schaubild nicht ausgewiesen.
6:Durchschnittswert der prozentualen jährlichen Steuerersparnis über die gesamte Laufzeit.
7:Wert kann durch Steigerungen noch bedeutend höher ausfallen.
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Weitere Informationen:
Gerne berechnen wir Ihnen Ihre persönlichen Steuerersparnisse.
Geben Sie dafür bitte im obigen Formular
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| Quelle: Investmentfonds.de |
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